Wir haben in unserem Unternehmen qualifizierte Elektrofachkräfte und unsere Kunden profitieren davon.
Die Definition der Elektrofachkraft (EFK) wird kurz vorgestellt
In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 gilt als Elektrofachkraft, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann und aus theoretischer und praktischer Qualifikation zuzüglich der Kenntnis des Regelwerks für das übertragene Arbeitsgebiet stellt die Qualifikation der Elektrofachkraft dar.
Die Mitarbeiter in unserem Unternehmen sind erfolgreich eingearbeitet in das Aufgabengebiet und haben eine erworbene Elektrofachkraft-Qualifikation z.B. Meister, Techniker, Elektroinstallateur, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik.
Unsere sehr gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiter werden die elektrotechnischen Tätigkeiten ausführen:
Planen, Projektieren, Konstruieren,
Einsetzen von Arbeitskräften,
Errichten, Prüfen, Betreiben, Ändern, Instandsetzung von elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel.
Unsere Elektrofachkräfte können in den elektrotechnischen Bereichen nach den geltenden behördlichen Vorschriften und nach den anerkannten Regeln der Technik insbesondere DIN-VDE Vorschriften arbeiten.