Grundsätzliche Gesetzgebung und Rauchmelderpflicht in NRW im Detail
- seit 1 April 2013
- für alle Wohnungen bzw. Nutzungseinheit
- Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2016
- mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
- Regelung in der Landesbauordnung NRW
Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein.
Ab diesem Tag müssen alle Neu- und Umbauten mit Rauchmelder ausgestattet werden.
Bestandsbauten müssen ab dem 01.04.2014 in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 ausgestattet werden.
Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?
Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur/Treppenhaus abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder).Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?
Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders, trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.Rauchmelder retten Leben!
Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregas das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren. Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten. Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefem Schlaf geweckt. So verschaffen Rauchmelder die nötige Zeit, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen.
In der Bundesrepublik Deutschland sterben pro Jahr mehr als 600 Menschen bei Bränden. 90% hiervon sind Opfer des Rauches. Über 5000 Menschen werden bei Bränden verletzt, die Sachschäden betragen mehrere Milliarden Euro.
Besonders gefährlich ist, der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht.
Trotz gutem baulichen Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist letztlich niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann.
Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder – so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird.
Oft schwelen solche Brandherde über Stunden. Sind Möbel oder andere Gegenstände mit hohen Kunststoffanteilen betroffen, entwickelt sich beim Verbrennen besonders giftiger Rauch.
Wie funktionieren Rauchmelder?
Die Geräte der meisten Hersteller arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Bei Rauch in einer bestimmten Konzentration wird ein Lichtstrahl im Gerät auf eine Fotozelle gelenkt und löst den akustischen Alarm aus.Tipps für den Kauf und Ausstattung ist zu beachten:
- Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren
- Batteriebetriebene Geräte sollten schwache Batterien anzeigen
- Die Geräte sollten über einen Stumm- und Testknopf verfügen
- Die Geräte sollten die Möglichkeit einer Vernetzung bieten
- Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien
Sie sind auf der Suche nach einem Rauchmelder, Funkrauchmelder oder Rauchmeldezentralen?
Dann bekommen Sie von uns eine zugeschnittenes System - Lösung.
Die Rauchwarnmelder werden von zertifizierten, vom TÜV-Rheinland geprüft Fachkräften montiert.